Aus der Ideenwerkstatt: Die Verordnungen im Gemeindeblatt ist oft unlesbares Juristenchinesisch. Einige kurze Sätze sollten doch ausreichen. Wenn es denn sein muss, können die Paragraphen usw. in einer Fußnote erwähnt werden.
Tuoscht mit: Danke für den Hinweis, wir werden zukünftig versuchen die Verordnungen entsprechend leserfreundlich zu gestalten.